Allgemeine Geschäftsbedingungen der FSTS GmbH
Stand 11.01.2025
(AGB's der Traglufthallen TC Landskron weiter unten.)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der FSTS GmbH, nachfolgend "Tennisschule" genannt, und ihren Kunden. Sie gelten für alle von der Tennisschule angebotenen Dienstleistungen. Mit der Buchung einer Trainingseinheit, eines Kurses oder einer anderen Dienstleistung akzeptieren die Kunden diese AGB.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Die Anmeldung zu Kursen, Einzel- oder Gruppentrainings erfolgt schriftlich, telefonisch oder über das Buchungsportal Sportision.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald die Tennisschule die Anmeldung bestätigt.
2.3 Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie von der Tennisschule bestätigt wird.
2.4 Die Kursanmeldung über Sportision ist nur bis zum angegebenen Anmeldeschluss kostenlos stornierbar. Stornierungen nach Anmeldeschluss werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die gültigen Preise für Kurse, Einzel- und Gruppentrainings sind auf der Website der Tennisschule oder in den Kursunterlagen einsehbar.
3.2 Die Kursgebühren sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung vollständig zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ratenzahlungen sind nach Absprache mit Fynn Skender möglich.
3.3 Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, behält sich die Tennisschule das Recht vor, die Trainingsleistungen bis zur vollständigen Zahlung zu verweigern, den Platz neu zu vergeben oder den Kunden vom Training auszuschließen. Dadurch ausgefallene Trainings sind trotzdem zahlungspflichtig.
4. Absagen, Ausfälle und Rückerstattungen
4.1 Absagen durch den Kunden:
Einzelstunden: Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen. Bei späteren Absagen wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt. Gruppenkurse und Interclub Trainings: Für Kurse gilt keine Rückerstattung, es sei denn, es liegt ein ärztliches Attest vor.
4.2 Absagen durch die Tennisschule:
Bei wetterbedingten Absagen (insbesondere bei Outdoor-Trainings) oder Ausfällen aufgrund von Krankheit der Trainer wird den betroffenen Kunden ein Wertgutschein ausgestellt.
4.3 Bei längerer Abwesenheit des Kunden (z. B. Krankheit oder Verletzung) kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attests eine Wertgutschrift für nicht genutzte Trainingseinheiten ausgestellt werden.
5. Trainingsfreiezeit
Während der Schulferien und Feiertage des Kanton Baselland finden keine Saison-Trainings statt. Es werden Camps und sonstige Events während der Schulferien durchgeführt.
6. Haftung
6.1 Die Teilnahme an den Kursen und Trainings erfolgt auf eigenes Risiko. Die FSTS GmbH sowie ihre Trainer übernehmen keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Sachschäden.
6.2 Die Kunden sind selbst dafür verantwortlich, eine Versicherung gegen Unfälle und andere Risiken abzuschließen.
7. Verhalten auf den Trainingsanlagen
7.1 Die Kunden verpflichten sich, die Platzregeln der jeweiligen Trainingsstandorte (Tennis Club Landskron, Tennis Club Helvetia, Schulhaus Witterswil, OZL, Vitis Sportcenter oder Anderen) einzuhalten.
7.2 Respektvolles Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern, Trainern und dem Personal der Standorte wird vorausgesetzt.
7.3 Für Schäden an der Anlage oder am Equipment haftet der Verursacher persönlich.
8. Datenschutz
8.1 Die Tennisschule verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
8.2 Kundeninformationen werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben.
9. Social Media
Auf der Website und den Social Media Kanälen der FSTS GmbH werden Fotos und Filmsequenzen veröffentlicht. Personen und Erziehungsberechtigte, die damit nicht einverstanden sind, müssen dies schriftlich an [email protected] im Vorfeld bekannt geben.
10. Änderungen der AGB
Die Tennisschule behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden den Kunden rechtzeitig schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Reinach BL, basierend auf dem Firmensitz der FSTS GmbH in der Baselstrasse 21, 4153 Reinach.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Traglufthallen TC Landskron
Stand 08.07.2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der FSTS GmbH, nachfolgend "Tennisschule" genannt, und ihren Kunden. Sie gelten für alle von der Tennisschule angebotenen Dienstleistungen. Mit der Buchung einer Trainingseinheit, eines Kurses oder einer anderen Dienstleistung akzeptieren die Kunden diese AGB.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Tragluft-Tennishalle in Bättwil, betrieben durch die Unimmo Immobilien GmbH, Baselstrasse 21, 4153 Reinach (nachfolgend „Betreiber“). Die Halle wird in Kooperation mit dem Tennisclub Landskron betrieben. Die AGB gelten für sämtliche Nutzungsverhältnisse, insbesondere für Einzelplatzbuchungen, Fixplatzmieten sowie weitere Dienstleistungen.
2. Nutzung der Halle
2.1 Einzelbuchungen
Einzelbuchungen erfolgen über die Plattform GotCourts. Es gelten deren Nutzungs- und Zahlungsbedingungen
ergänzend zu diesen AGB. Einzelbuchungen können bis 24 Stunden vor Spielbeginn kostenlos
storniert werden. Danach verfällt der Anspruch auf Rückerstattung.
2.2 Fixplatzmieten
Fixplatzmieten werden für die jeweilige Saison vergeben. Die Hallensaison 2025/2026 dauert vom
03.11.2025 bis zum 12.04.2026. Fixplatzmieten werden direkt über die Platform Sportision gebucht. Es
gelten die Vorschriften von Sportision. Eine Rückerstattung oder Stornierung von Fixplatzmieten ist
ausgeschlossen.
2.3 Gewerbliche Trainingsangebote, insbesondere durch externe Tennisschulen oder selbständige
Trainer, sind in der Halle nicht erlaubt. Die Durchführung von Tennistrainings im gewerblichen Rahmen
ist ausschliesslich der FSTS GmbH vorbehalten. Darüber hinaus ist die Nutzung nur für private Spieler,
Fixplatzmieter sowie für Aktivitäten des TC Landskron zulässig.
2.1 Die Anmeldung zu Kursen, Einzel- oder Gruppentrainings erfolgt schriftlich, telefonisch oder über das Buchungsportal Sportision.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald die Tennisschule die Anmeldung bestätigt.
2.3 Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie von der Tennisschule bestätigt wird.
2.4 Die Kursanmeldung über Sportision ist nur bis zum angegebenen Anmeldeschluss kostenlos stornierbar. Stornierungen nach Anmeldeschluss werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.
3. Preise und Zahlung
- Die Preise für Fixplatzmieten und Einzelbuchungen werden auf der Website oder im Buchungssystem
veröffentlicht.
- Für Fixplatzmieten wird eine Rechnung gestellt. Der vollständige Betrag muss bis spätestens
30.09.2025 bezahlt werden.
- Bei Einzelbuchungen erfolgt die Abrechnung direkt über GotCourts.
4. Versicherung und Haftung
- Die Versicherung ist Sache der Nutzer. Jeder Teilnehmer trägt das Risiko von Verletzungen, Diebstahl oder Schäden an persönlichen Gegenständen selbst.
- Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Sach- oder Personenschäden, es sei denn, sie beruhen
auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers.
möglich.
4. Absagen, Ausfälle und Rückerstattungen
5. Hallenordnung und Verhaltensregeln
Während der Schulferien und Feiertage des Kanton Baselland finden keine Saison-Trainings statt. Es werden Camps und sonstige Events während der Schulferien durchgeführt.
Eine separate Hallenordnung wird durch den Betreiber veröffentlicht und ist zwingend einzuhalten.
Zusätzlich gelten folgende Grundregeln:
- Getränke sind erlaubt, Essen in der Halle ist nicht gestattet.
- Es gilt eine Pflicht zur Verwendung von Tennisschuhen sowie geeigneter Tennisbekleidung.
- Zuschauer sind erlaubt, Musikbeschallung ist nicht gestattet.
- Tiere sind in der Halle nicht erlaubt.
6. Technischer Betrieb & Unterbrechungen
- Die Halle wird mittels Wärmepumpe beheizt.
- Im Falle unvorhergesehener Unterbrechungen des Betriebs (z. B. technisches Gebrechen) erfolgt
keine Rückerstattung, es sei denn, die Nutzung ist über einen erheblichen Zeitraum (>2 Wochen) nicht
möglich.
7. Datenschutz
7.1 Die Kunden verpflichten sich, die Platzregeln der jeweiligen Trainingsstandorte (Tennis Club Landskron, Tennis Club Helvetia, Schulhaus Witterswil, OZL, Vitis Sportcenter oder Anderen) einzuhalten.
7.2 Respektvolles Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern, Trainern und dem Personal der Standorte wird vorausgesetzt.
7.3 Für Schäden an der Anlage oder am Equipment haftet der Verursacher persönlich.
- Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit dem schweizerischen
Datenschutzrecht.
- Zur Abwicklung der Buchungen werden Drittplattformen eingesetzt:
- Fixplätze über Sportision
- Einzelbuchungen über GotCourts
- Eine Videoüberwachung erfolgt nicht.
8. Vertragsdauer & Verlängerung
Fixplatzmieten gelten für die aktuelle Hallensaison (03.11.2025 bis 12.04.2026).
- Eine Kündigung während der laufenden Saison ist ausgeschlossen.
- Wird ein Fixplatz nicht bis zum Ende der Saison schriftlich abgemeldet, wird der Platz automatisch für
die kommende Saison erneut reserviert und verrechnet.
9. Social Media
9. Gerichtsstand & Recht Für sämtliche Streitigkeiten
Für sämtliche Streitigkeiten gilt das schweizerische Recht. Gerichtsstand ist Reinach (Basel-Landschaft).
10. Änderungen der AGB
Die Eigentümerschaft behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden den Kunden rechtzeitig schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
Die Tennisschule behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden den Kunden rechtzeitig schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Reinach BL, basierend auf dem Firmensitz der FSTS GmbH in der Baselstrasse 21, 4153 Reinach.