Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der FSTS GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der FSTS GmbH, nachfolgend "Tennisschule" genannt, und ihren Kunden. Sie gelten für alle von der Tennisschule angebotenen Dienstleistungen. Mit der Buchung einer Trainingseinheit, eines Kurses oder einer anderen Dienstleistung akzeptieren die Kunden diese AGB.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Die Anmeldung zu Kursen, Einzel- oder Gruppentrainings erfolgt über das Buchungsportal Sportision.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald die Tennisschule die Anmeldung bestätigt.
2.3 Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie von der Tennisschule bestätigt wird.
2.4 Die Kursanmeldung über Sportision ist nur bis zum angegebenen Anmeldeschluss kostenlos stornierbar. Stornierungen nach Anmeldeschluss werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die gültigen Preise für Kurse, Einzel- und Gruppentrainings sind auf der Website der Tennisschule oder in den Kursunterlagen einsehbar.
3.2 Die Kursgebühren sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung vollständig zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ratenzahlungen sind nach Absprache mit der Geschäftsleitung möglich.
3.3 Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, behält sich die Tennisschule das Recht vor, die Trainingsleistungen bis zur vollständigen Zahlung zu verweigern, den Platz neu zu vergeben oder den Kunden vom Training auszuschließen. Dadurch ausgefallene Trainings sind trotzdem zahlungspflichtig.
4. Absagen, Ausfälle und Rückerstattungen
4.1 Absagen durch den Kunden:
Einzelstunden: Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen. Bei späteren Absagen wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt. Gruppenkurse, Saisonabos und Interclub Trainings: Für Kurse gilt keine Rückerstattung, es sei denn, es liegt ein ärztliches Attest vor.
4.2 Absagen durch die Tennisschule
Als ausgefallen gilt eine Trainingseinheit ausschließlich dann, wenn diese vom zuständigen Trainer oder von der Tennisschule abgesagt wurde.
Bei wetterbedingten Absagen (insbesondere bei Outdoor-Trainings) oder bei Ausfällen aufgrund von Krankheit der Trainer wird der entsprechende anteilige Betrag nicht ausbezahlt, sondern mit der Kursrechnung der darauffolgenden Saison verrechnet.
Erfolgt keine Teilnahme in der unmittelbar darauffolgenden Saison, verfällt der Anspruch auf Verrechnung.
4.3 Längere Abwesenheit des Kunden
Bei längerer Abwesenheit des Kunden (ab vier verpassten Trainingseinheiten), beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Verletzung, kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attests der anteilige Betrag für die nicht genutzten Trainingseinheiten mit der Kursrechnung der darauffolgenden Saison verrechnet werden.
Erfolgt keine Teilnahme in der unmittelbar darauffolgenden Saison, verfällt der Anspruch auf Verrechnung.
4.4 Trainingsabbruch
Muss eine Trainingseinheit aufgrund von Witterungsverhältnissen oder anderer unvorhersehbarer Umstände abgebrochen werden, gilt diese als ordnungsgemäss durchgeführt, sofern die Lektion begonnen wurde.
5. Trainingsfreiezeit
Während der offiziellen Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen des Kantons Basel-Landschaft findet grundsätzlich kein reguläres Saisontraining statt.
Während der Schulferien können Tenniscamps oder sonstige Veranstaltungen angeboten werden. Diese stellen separate Angebote dar und sind nicht Bestandteil des regulären Saisontrainings.
Masseblich für trainingsfreie Zeiten sind die Angaben in der jeweils gültigen Preisliste. Diese sind verbindlich. Es kann zu Abweichungen kommen.
6. Haftung
6.1 Die Teilnahme an den Kursen und Trainings erfolgt auf eigenes Risiko. Die FSTS GmbH sowie ihre Trainer übernehmen keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Sachschäden.
6.2 Die Kunden sind selbst dafür verantwortlich, eine Versicherung gegen Unfälle und andere Risiken abzuschließen.
7. Verhalten auf den Trainingsanlagen
7.1 Die Kunden verpflichten sich, die Platzregeln der jeweiligen Trainingsstandorte einzuhalten.
7.2 Respektvolles Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern, Trainern und dem Personal der Standorte wird vorausgesetzt.
7.3 Für Schäden an der Anlage oder am Equipment haftet der Verursacher persönlich.
8. Datenschutz
8.1 Die Tennisschule verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
8.2 Kundeninformationen werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben.
9. Social Media
Auf der Website und den Social Media Kanälen der FSTS GmbH werden Fotos und Filmsequenzen veröffentlicht. Personen und Erziehungsberechtigte, die damit nicht einverstanden sind, müssen dies schriftlich an info@fsts.tennis im Vorfeld bekannt geben.
10. Änderungen der AGB
Die Tennisschule behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden den Kunden rechtzeitig schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Reinach BL, basierend auf dem Firmensitz der FSTS GmbH in der Baselstrasse 21, 4153 Reinach.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der FSTS GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der FSTS GmbH, nachfolgend "Tennisschule" genannt, und ihren Kunden. Sie gelten für alle von der Tennisschule angebotenen Dienstleistungen. Mit der Buchung einer Trainingseinheit, eines Kurses oder einer anderen Dienstleistung akzeptieren die Kunden diese AGB.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Die Anmeldung zu Kursen, Einzel- oder Gruppentrainings erfolgt über das Buchungsportal Sportision.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald die Tennisschule die Anmeldung bestätigt.
2.3 Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie von der Tennisschule bestätigt wird.
2.4 Die Kursanmeldung über Sportision ist nur bis zum angegebenen Anmeldeschluss kostenlos stornierbar. Stornierungen nach Anmeldeschluss werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die gültigen Preise für Kurse, Einzel- und Gruppentrainings sind auf der Website der Tennisschule oder in den Kursunterlagen einsehbar.
3.2 Die Kursgebühren sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung vollständig zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ratenzahlungen sind nach Absprache mit der Geschäftsleitung möglich.
3.3 Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, behält sich die Tennisschule das Recht vor, die Trainingsleistungen bis zur vollständigen Zahlung zu verweigern, den Platz neu zu vergeben oder den Kunden vom Training auszuschließen. Dadurch ausgefallene Trainings sind trotzdem zahlungspflichtig.
4. Absagen, Ausfälle und Rückerstattungen
4.1 Absagen durch den Kunden:
Einzelstunden: Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen. Bei späteren Absagen wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt. Gruppenkurse, Saisonabos und Interclub Trainings: Für Kurse gilt keine Rückerstattung, es sei denn, es liegt ein ärztliches Attest vor.
4.2 Absagen durch die Tennisschule
Als ausgefallen gilt eine Trainingseinheit ausschließlich dann, wenn diese vom zuständigen Trainer oder von der Tennisschule abgesagt wurde.
Bei wetterbedingten Absagen (insbesondere bei Outdoor-Trainings) oder bei Ausfällen aufgrund von Krankheit der Trainer wird der entsprechende anteilige Betrag nicht ausbezahlt, sondern mit der Kursrechnung der darauffolgenden Saison verrechnet.
Erfolgt keine Teilnahme in der unmittelbar darauffolgenden Saison, verfällt der Anspruch auf Verrechnung.
4.3 Längere Abwesenheit des Kunden
Bei längerer Abwesenheit des Kunden (ab vier verpassten Trainingseinheiten), beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Verletzung, kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attests der anteilige Betrag für die nicht genutzten Trainingseinheiten mit der Kursrechnung der darauffolgenden Saison verrechnet werden.
Erfolgt keine Teilnahme in der unmittelbar darauffolgenden Saison, verfällt der Anspruch auf Verrechnung.
4.4 Trainingsabbruch
Muss eine Trainingseinheit aufgrund von Witterungsverhältnissen oder anderer unvorhersehbarer Umstände abgebrochen werden, gilt diese als ordnungsgemäss durchgeführt, sofern die Lektion begonnen wurde.
5. Trainingsfreie Zeit
Während der offiziellen Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen des Kantons Basel-Landschaft findet grundsätzlich kein reguläres Saisontraining statt.
Während der Schulferien können Tenniscamps oder sonstige Veranstaltungen angeboten werden. Diese stellen separate Angebote dar und sind nicht Bestandteil des regulären Saisontrainings.
Masseblich für trainingsfreie Zeiten sind die Angaben in der jeweils gültigen Preisliste. Diese sind verbindlich. Es kann zu Abweichungen kommen.
6. Haftung
6.1 Die Teilnahme an den Kursen und Trainings erfolgt auf eigenes Risiko. Die FSTS GmbH sowie ihre Trainer übernehmen keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Sachschäden.
6.2 Die Kunden sind selbst dafür verantwortlich, eine Versicherung gegen Unfälle und andere Risiken abzuschließen.
7. Verhalten auf den Trainingsanlagen
7.1 Die Kunden verpflichten sich, die Platzregeln der jeweiligen Trainingsstandorte einzuhalten.
7.2 Respektvolles Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern, Trainern und dem Personal der Standorte wird vorausgesetzt.
7.3 Für Schäden an der Anlage oder am Equipment haftet der Verursacher persönlich.
8. Datenschutz
8.1 Die Tennisschule verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
8.2 Kundeninformationen werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben.
9. Social Media
Auf der Website und den Social Media Kanälen der FSTS GmbH werden Fotos und Filmsequenzen veröffentlicht. Personen und Erziehungsberechtigte, die damit nicht einverstanden sind, müssen dies schriftlich an info@fsts.tennis im Vorfeld bekannt geben.
10. Änderungen der AGB
Die Tennisschule behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden den Kunden rechtzeitig schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Reinach BL, basierend auf dem Firmensitz der FSTS GmbH in der Baselstrasse 21, 4153 Reinach.

